Willkommen an der Nelson-Mandela-Schule

Die Nelson-Mandela-Schule (04K04) ist eine vielfältige und inklusive internationale zweisprachige staatliche Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe, die vom 1. bis zum 13. Jahrgang unterrichtet. Die Schule bietet alle Schulabschlüsse der Berliner Schule, einschließlich des zweisprachigen Abiturs, sowie zusätzlich das International Baccalaureate (IB) an.

Begrüßung durch den Schulleiter Dr. Bauer

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

1. Was bedeutet BuT? 

  • Abkürzung BuT steht für Bildung und Teilhabe. 
  • BuT-Berechtigte haben Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sog. Bildungspaket, die im Rahmen der Grundsicherung für Kinder und Jugendliche erbracht werden 

2. Inhalt und Rahmenbedingungen: 

  • Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 
  • Wenn Kinder und Familien Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen 
  • Bei Bezug von Sozialhilfe oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz ohne Altersbeschränkung 
  • Leistung bei Aktivitäten von Sport, Musik und Freizeit nur bis Vollendung des 18. Lebensjahr 
  • Auszubildende, die Ausbildungsvergütung bekommen, haben kein Anspruch auf Leistungen des BuT 

3. Welche Leistungen werden bezuschusst? 

  • Der persönliche Schulbedarf von insgesamt €156,- je Schuljahr
  • Die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie z. B. im Sportverein oder in der Musikschule werden in Höhe von 15 Euro monatlich bezuschusst. 
  • Viele Städte oder Gemeinden bieten darüber hinaus Gutscheine oder besondere Ermäßigungen an. 

4. Wo sind Kostenübernahmen vorgesehen? 

  • Eintägige Schul- und Kitaausflüge 
  • Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten 
  • Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule - auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen 
  • Lernförderung 
  • Die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen 

5. Wie ist das Verfahren? 

  • Leistungen erhalten und beantragen Sie bei der Stelle, die bereits Ihre Sozialleistungen gewährt, diese sind im Einzelfall: 
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld -> Jobcenter 
  • Wohngeld und Kinderzuschlag -> Wohngeldstelle 
  • Sozialhilfe -> Sozialamt 
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz -> Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten 
  • Leistungen sollten im eigenen Bezirk beantragt werden, da die Ausgabe des berlinpass-BuT je nach Bezirk unterschiedlich sein kann.

Bitte legen Sie den berlinpass-BuT eigenständig in der Schule (Sekretariat, Mensa, usw.) vor.

Eine empfehlenswerte, kostenlose und mehrsprachige Beratungsstelle finden Sie unter https://but-beratung.de/