Willkommen an der Nelson-Mandela-Schule

Die Nelson-Mandela-Schule (04K04) ist eine vielfältige und inklusive internationale zweisprachige staatliche Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe, die vom 1. bis zum 13. Jahrgang unterrichtet. Die Schule bietet alle Schulabschlüsse der Berliner Schule, einschließlich des zweisprachigen Abiturs, sowie zusätzlich das International Baccalaureate (IB) an.

Begrüßung durch den Schulleiter Dr. Bauer

Distanz-Unterricht

DISTANZ-UNTERRICHT

Berlins Schülerinnen und Schüler lernen wieder online. Unsere Schule ist mit der G-Suite-Enterprise-Lizenz bestens ausgestattet. Die Daten bleiben in der EU, alle Schülerkonten sind pseudonymisiert und werden von der Schule verwaltet. Die Lernplattform Classroom und das Videokonferenztool Meet werden entsprechend unserer Datenschutzrichtlinien aus dem Jahre 2018 eingesetzt. Unsere Lehrkräfte werden in jedem Monat professionell weitergebildet. Das Online-Handbuch vom Juni 2020 enthält viele Tipps und Hinweise zum Online-Lernen. Da dieses Handbuch recht umfangreich ist, haben wir hier einige wichtige FAQs für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schülern und ihre Eltern zusammengefasst.

 Q: Müssen die Schüler*innen im Meet Video-Calls ihr Video ständig eingeschaltet haben? 

A: Sofern es technisch möglich ist, schätzen es die Lehrkräfte, wenn die Schüler*innen ihr Video eingeschaltet haben. Aus Gründen des Datenschutzes können die Hintergründe bei Meet Video-Calls geändert oder unscharf gemacht werden. Obwohl unsere Richtlinie besagt, dass es nicht zwingend erforderlich ist, das Video eingeschaltet zu lassen, sollten sich die Schüler*innen zumindest zu Beginn und am Ende des Video-Calls aus Gründen der Anwesenheitskontrolle für einige Sekunden zeigen. Wenn die Schüler*innen dies aus technischen Gründen nicht tun können, müssen sie die Lehrkraft informieren und sicherstellen, dass sie aktiv mündlich teilnehmen, über den Chat oder andere Apps, die die Lehrkraft integriert, wie Jamboard, Sites, Docs usw. Falls die Schüler*innen ihr Video nicht einschalten und während des Gesprächs nicht auf Fragen antworten, kann die Lehrkraft sie als abwesend markieren. 

Q: Dürfen Eltern am Online-Unterricht teilnehmen?

A: Eltern werden gebeten, die Privatsphäre aller Schüler*innen und Lehrkräfte im Video-Call zu respektieren und nicht aktiv zuzuhören oder sich in den Online-Unterricht einzumischen - es sei denn, ihr Kind benötigt technische Unterstützung. Wenn Eltern die Lehrkraft ansprechen möchten, nutzen sie dafür nicht die online Unterrichtszeit, sondern senden stattdessen eine E-Mail. 

Q: Dürfen Schüler*innen im Meet bleiben, nachdem die Lehrkraft gegangen ist? 

A: Nein, das ist nicht vorgesehen. Eine Lehrkraft beendet das Meet, nachdem alle Schüler*innen gegangen sind. Die Schüler*innen sollten nicht alleine im Meet bleiben. Die Lehrkräfte müssen die ersten und letzten sein, die den Meet-Konferenzen betreten und verlassen. 

Q: Ist der Distanz-Unterricht inkl. Video-Calls für die Schüler*innen verbindlich? 

A: Ja, die Schüler*innen sind verpflichtet, an dem Online-Unterricht teilzunehmen. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler Probleme mit dem Internet hat, kann er/sie auch per Telefon am Meet-Konferenzen teilnehmen. Diese Nummern sind reguläre deutsche Nummern und werden automatisch für jedes Meet generiert.

Q: Was ist, wenn eine Lehrkraft nicht zu einer geplanten Lektion erscheint und es keinen Ersatz gibt?

A: Schüler*innen der Sekundarschule wird empfohlen, den regulären Vertretungsplan auf Web Untis zu überprüfen. Wenn eine Lehrkraft nicht krank gemeldet ist und keine Nachricht oder unabhängige Arbeitsaufgabe im Klassenzimmer hinterlässt, wenden sich die Schüler*innen bzw deren Eltern an die Klassenleitung. Eltern können sich bei Planungs- oder Kommunikationsproblemen an das GEV wenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Q: Dürfen Schüler*innen nach dem Verlassen der Lehrkraft im Meet bleiben?

A: Nein, das soll nicht passieren. Die Lehrkraft beendet das Treffen, nachdem alle Schüler*innen gegangen sind. Schüler*innen sollen in Meet-Anrufen nicht alleine online bleiben. Die Lehrkraft muss die erste und die letzte sein, die den Meet-Anruf betritt und verlässt. Schüler*innen dürfen keine schulbezogenen Meet-Links für persönliche Videokonferenzen verwenden.Wenn schwerwiegender Missbrauch gemeldet wird, werden Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen nach §§ 62 bzw. 63 ergriffen.